Carport Baugenehmigung

Vor dem geplanten Baubeginn eines Carports sollte man sich frühzeitig über die erforderlichen Schritte informieren, die der Umsetzung des Projektes vorangehen.

Nicht wenige Bauherren, die ihr Carport ohne Baugenehmigung errichtet haben, staunten nicht schlecht, als sich eines Tages unvermittelt eine Abbruchverfügung der Baubehörden in der Post fand, sei es durch die regelmäßigen Kontrollen der Ämter oder aber auch durch missgünstige Nachbarn initiiert.

Das Baurecht ist Ländersache und es wird in den Bundesländern teilweise sehr unterschiedlich gehandhabt oder ausgelegt.

Grenzbebauung, Flächenversiegelung, Baulininen, Baugrenzen sind zu beachten, nachbarschaftsrechtliche Belange erfordern teilweise die Zustimmung des Nachbarn, die Garagenverordnung ist zu berücksichtigen etc.

Festgeschrieben werden die übergeordneten Bauvorschriften in den Landesbauordnungen. Zudem gibt es vielerorts einen Bebauungsplan, eine Gestaltungsverordnung oder weitere Festsetzungen, die zusätzlich eingehalten werden müssen.

Welche Unterlagen sind denn nun für einen Bauantrag oder eine Bauanzeige erforderlich?

Ihre Baubehörde will wissen, was, wie und wo Sie es bauen wollen. Hierzu ist ein Satz Formulare und Unterlagen zu erstellen und in mehrfacher Ausfertigung einzureichen, die sogenannten Bauvorlagen.
Abhängig vom Bundesland und vom Verfahren ist meistens ein Entwurfsverfasser oder Planverfasser mit der notwendigen Qualifikation mit der Ausarbeitung dieser Bauvorlagen zu beauftragen, dies sind in der Regel Architekten oder Ingenieure mit einer Listeneintragung der Kammern (Ingenieurkammer oder Architektenkammer)


Selbst bei genehmigungsfreien (nicht bei verfahrensfreien) Projekten wird es daher oft erforderlich sein, einen qualifizierten Entwurfsverfasser hinzuzuziehen.

Man sollte sich möglichst rechtzeitig bei seiner zuständigen Gemeinde oder dem städtischen Bauamt über die örtlichen Anforderungen zur Errichtung des Carports informieren, denn ein Kenntnisgabe- oder Bauanzeigeverfahren dauert z.B. meist vier Wochen und eine mögliche Baugenehmigung wird nach bis zu drei Monaten erteilt.

Muss nun ein nicht verfahrensfreier Weg gewählt werden, kommen auf den Bauherrn zusätzliche Kosten zu.

Es ist ein aktueller Lageplan beim Katasteramt zu beschaffen, der den örtlichen Anforderungen genügt; manchmal reicht bereits ein Auszug aus der Liegenschaftskarte für 15,00 EUR, es gibt aber auch Kreise oder Gemeinden, die einen qualifizierten Lageplan fordern (> 200 EUR).

Außerdem ist ein statischer Nachweis und eine Bauzeichnung zu erstellen, die Selberbauer ebenfalls kostenpflichtig beschaffen müssen. Die meisten Carport-Hersteller liefern Ihre Bausätze mit Statik und Bauzeichnung, so dass diese für den Bauantrag verwendet werden können und sie bieten teilweise auch die Erstellung der Bauantragsunterlagen für eine angemessene Pauschale an.

Unabhängig von den Herstellern besteht die Möglichkeit, einen qualifizierten Entwurfsverfasser zu beauftragen, die Bauvorlagen unterschriftsreif auszuarbeiten. Das Ingenierbüro Blume bietet z.B. den Bauantrag sowie bei Bedarf Statik und Bauzeichnung als Dienstleistung für Ihr Projekt an.

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